JuraForum.de > Urteile > SAARLAENDISCHES-OLG > Urteil vom 29.05.2008, Aktenzeichen: 8 U 494/07
| Leitsatz: | a. Das Recht des Käufers, wegen eines Sachmangels vom Kaufvertrag zurückzutreten, setzt - wenn nicht einer der gesetzlich geregelten Ausnahmefälle eingreift - voraus, dass der Käufer dem Verkäufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat. b. Hat der Käufer das ihm nach § 439 Abs. 1 BGB zustehende Wahlrecht dahin ausgeübt, dass er Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) verlangt hat, ist es ihm nach Treu und Glauben verwehrt, den Verkäufer ohne sachlich gerechtfertigten Grund mit einer veränderten Wahl (Nachlieferung) zu konfrontieren. c. Der Käufer ist nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag ohne vorherige Fristsetzung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung berechtigt, wenn er den Rücktritt erklärt, ohne den Erfolg eines dem Verkäufer zuvor eingeräumten Nachbesserungsversuchs abzuwarten. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 439 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Saarbrücken, 4 O 450/05 vom 14.08.2007 |
Um den Volltext vom SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil vom 29.05.2008, Aktenzeichen: 8 U 494/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "SAARLAENDISCHES-OLG - 29.05.2008, 8 U 494/07" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum