JuraForum.de > Urteile > SAARLAENDISCHES-OLG > Urteil vom 23.12.2008, Aktenzeichen: 4 U 2/06
| Leitsatz: | a. Die Anschlussberufung kann bedingt für den Fall erhoben werden, dass die hiermit angestrebte Änderung der angefochtenen Entscheidung nicht auf einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO hin erfolgt. Tritt die Bedingung ein, wird die Anschlussberufung gegenstandslos. b. Wird der Berufungsführer nach statthafter Berufung durch ein auf Anhörungsrüge des Gegners im Fortsetzungsverfahren ergangenes Urteil zusätzlich beschwert, ist die Berufung gegen diese Entscheidung statthaft, auch wenn der Wert ist Beschwerdegegenstands 600 EUR nicht übersteigt. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 321a, |
| Verfahrensgang: | LG Saarbrücken, 4 O 260/03 vom 24.01.2007 |
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