JuraForum.de > Urteile > SAARLAENDISCHES-OLG > Urteil vom 21.02.2008, Aktenzeichen: 8 U 109/07
| Leitsatz: | a. Eine durch Verhandlungen zwischen Hauptschuldner und Gläubiger oder ein zwischen ihnen geschlossenes Stillhalteabkommen eintretende Hemmung der Verjährung der Hauptschuld ist ebenso wie der Neubeginn der Verjährung der Hauptschuld infolge ihrer Anerkennung durch den Hauptschuldner dem Bürgen gegenüber wegen Verstoßes gegen das in § 768 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommende Verbot der Fremddisposition unwirksam. b. Rechtsverfolgungsmaßnahmen des Gläubigers gegen den Bürgen genügen zur Hemmung der Verjährung der Hauptschuld erst ab Wegfall des Hauptschuldners; die bloße Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Hauptschuldners mangels Masse reicht insoweit nicht aus. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 768 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Saarbrücken, 1 O 330/05 vom 12.01.2007 |
Um den Volltext vom SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil vom 21.02.2008, Aktenzeichen: 8 U 109/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"SAARLAENDISCHES-OLG - 21.02.2008, 8 U 109/07" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum