JuraForum.de > Urteile > SAARLAENDISCHES-OLG > Urteil vom 09.05.2007, Aktenzeichen: 5 U 704/06
| Leitsatz: | Beantragt ein Versicherungsnehmer die Verlängerung einer Risikolebensversicherung, so muss ihn der Versicherer, der einen "neuen" Vertrag abschließen will, auf die damit verbundene - vorübergehende - Senkung des Schutzstandards durch erneute Leistungsausschlüsse beraten. Unterlässt er das, hat er dem Bezugsberechtigten Schadensersatz in Höhe der "alten" Versicherungssumme zu leisten, wenn sich der Versicherungsnehmer nach Beginn des neuen Versicherungsschutzes, aber vor dem hypothetischen Ablauf des alten selbst tötet. |
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Vorschriften: | VVG § 1 Abs. 1 S. 2, VVG § 5 Abs. 2, VVG § 169, |
| Verfahrensgang: | LG Saarbrücken, 12 O 121/06 vom 20.11.2006 |
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