JuraForum.de > Urteile > SAARLAENDISCHES-OLG > Urteil vom 08.10.2004, Aktenzeichen: 5 U 87/04
| Leitsatz: | 1. Eine Klausel, die in einem ersten Abschnitt Kaskoversicherungsschutz nur für Europa verspricht, in einem zweiten Abschnitt für den Fall des "Totaldiebstahls" Versicherungsschutz für die "Türkei" gesondert ausschließt, dürfte intransparent sein. 2. Bittet ein kaskoversicherter türkischer Staatsangehöriger erfolgreich um Ausstellung einer "Grünen Karte", in der "TR" nicht gestrichen ist, für eine bevorstehende Fahrt in den Asiatischen Teil der Türkei, so ist der Versicherer gehalten, ihn auf eine räumliche Beschränkung des Versicherungsschutzes aufmerksam zu machen. |
| Rechtsgebiete: | BGB, AKB, AGBG |
| Vorschriften: | BGB § 247, BGB § 280 n. F., AKB § 2a, AKB § 13 Nr. 1 Abs. 5, AGBG § 9 a.F., |
| Verfahrensgang: | LG Saarbrücken 12 O 104/03 vom 07.01.2004 |
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