JuraForum.de > Urteile > SAARLAENDISCHES-OLG > Urteil vom 07.08.2008, Aktenzeichen: 8 U 502/07
| Leitsatz: | a. Jedenfalls dann, wenn die Bürgschaftsverpflichtungen am gleichen Tage gegenüber dem gleichen Gläubiger für Kreditverbindlichkeiten eines Hauptschuldners abgegeben werden, ist für die Beurteilung der Frage, ob eine krasse finanzielle Überforderung des dem Hauptschuldner nahe stehenden Bürgen vorliegt, eine Gesamtbetrachtung erforderlich, auch wenn seine Verpflichtung in mehrere rechtlich selbstständige Verträge aufgespalten wurde. b. Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts ist auf die Verhältnisse im Zeitpunkt seiner Vornahme abzustellen. Ein nachträglich erklärter einseitiger Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus solchen Bürgschaftsverträgen, die dazu geführt haben, dass die Leistungsfähigkeit des Bürgen überschritten wird, beseitigt nicht rückwirkend die im Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse für den Bürgen bestehende Zwangslage und deren Ausnutzung durch die Bank. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Vorschriften: | ZPO § 139, ZPO § 511, ZPO § 513, ZPO § 513 Abs. 1, ZPO § 517, ZPO § 519, ZPO § 520, ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, BGB § 138 Abs. 1, BGB § 138 Abs. 2, BGB § 139, BGB § 140, BGB § 397, |
| Verfahrensgang: | LG Saarbrücken, 4 O 193/06 vom 04.09.2007 |
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