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JuraForum.deUrteileSAARLAENDISCHES-OLGUrteil vom 07.08.2007, Aktenzeichen: 4 U 89/07 

SAARLAENDISCHES-OLG – Aktenzeichen: 4 U 89/07

Urteil vom 07.08.2007


Leitsatz:a. Die in einem der Detektivvertrag vereinbarte Erstellung eines Berichts ändert trotz des in dieser Leistung enthaltenen werkvertraglichen Elemants nichts an dem dienstvertraglichen Charakter des Gesamtvertrages.

b. Verpflichtet sich der auf Vergütung in Anspruch genommene Auftraggeber im Vergleichswege zur Zahlung eines weiteren Honorars sowie der Prozesskosten des Verfahrens, so ist er nach § 779 BGB daran gebunden; er kann nicht in einem weiteren Prozess die Rückforderung des gezahlten Betrags mit der Begründung verlangen, der Auftragnehmer habe seine vertraglichen Pflichten verletzt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 779,
Verfahrensgang:LG Saarbrücken 11 O 121/06 vom 09.01.2007

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