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JuraForum.deUrteileSAARLAENDISCHES-OLGUrteil vom 07.03.2006, Aktenzeichen: 4 U 117/05 

SAARLAENDISCHES-OLG – Aktenzeichen: 4 U 117/05

Urteil vom 07.03.2006


Leitsatz:a. Ein außergerichtliches schriftliches Anerkenntnis lässt das Feststellungsinteresse entfallen, wenn der Erklärende seine Ersatzpflicht für bereits eingetretene und künftige Schäden dem Grunde nach anerkennt und zugleich uneingeschränkt auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Hierbei ist es unerheblich, ob diese Erklärung vor oder nach Rechtshängigkeit abgegeben wird.

b. Ist die Erklärung zweifelhaft oder mehrdeutig, bleibt das Feststellungsinteresse bestehen.
Rechtsgebiete:ZPO, BGB, AKB
Vorschriften:ZPO § 91 a, ZPO § 256 I, BGB § 164 I, BGB § 204 I Nr. 1, AKB § 10 V,
Verfahrensgang:LG Saarbrücken 14 O 458/04 vom 03.03.2005

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