JuraForum.de > Urteile > SAARLAENDISCHES-OLG > Urteil vom 04.04.2006, Aktenzeichen: 4 U 377/05
| Leitsatz: | Verpflichtet sich ein Grundstücksveräußerer zur Tragung aller Erschließungs- und Anliegerbeiträge aufgrund bereits durchgeführter Maßnahmen, so hat er den Erwerber auch dann von der Zahlungspflicht gegenüber der Kommune freizustellen, wenn die Beitragserhebung wegen nachträglicher Satzungsänderung erst viele Jahre nach Vertragsschluss erfolgt. Der Veräußerer kann sich weder auf § 242 BGB berufen, noch auf den Umstand, dass gegen den Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt wurde. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 242, |
| Verfahrensgang: | LG Saarbrücken 3 O 451/04 vom 06.07.2005 |
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