JuraForum.de > Urteile > SAARLAENDISCHES-OLG > Urteil vom 02.02.2005, Aktenzeichen: 9 UF 69/03
| Leitsatz: | a) Erwirbt ein Ehegatte eine im hälftigen Miteigentum stehende, von diesen während ihres Zusammenlebens nicht zu Wohnzwecken genutzte Immobilie nach der Trennung zu Alleineigentum, sind bei der Bedarfsbemessung auf Seiten beider Parteien gleich hohe Werte als Surrogat für den gemeinschaftlich erwirtschafteten Vermögensgegenstand anzusetzen, so dass diese unterhaltsrechtlich als wertneutral behandelt werden können. b) Der Senat stellt Zinseinkünfte, die dem unterhaltsberechtigten Ehegatten aus der Anlage eines ihm verbliebenen Zugewinnausgleichbetrages zuzurechnen sind, nicht im Wege der Anrechnungs- sondern im Wege der Differenzmethode in die Unterhaltsberechnung ein. |
| Rechtsgebiete: | VAHRG, BGB, ZPO |
| Vorschriften: | VAHRG § 2, VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1, BGB § 1573 Abs. 2, BGB § 1572, BGB § 1578 Abs. 1 S. 1, BGB § 1579 Nr. 3, BGB § 242, ZPO § 287, |
| Verfahrensgang: | AG - FG - Saarlouis 23 F 50/00 vom 20.03.2003 |
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