JuraForum.de > Urteile > SAARLAENDISCHES-OLG > Urteil vom 01.06.2005, Aktenzeichen: 5 U 328/04
| Leitsatz: | 1. Sind nach Klauseln eines Betriebshaftpflichtversicherungsvertrages Be- und Entladeschäden unter Einschluss von Schäden an Containern ebenso gedeckt die Bearbeitungsschäden unter Ausschluss von Schäden an Containern, so ist die Beschädigung eines Containern durch den Versicherten bei dem Abheben von dem Transportfahrzeug vom Versicherungsschutz umfasst. 2. Dass nur eine Klausel eines als bausteinartige Zusammenstellung versicherbarer Risiken gedachten und in der Police allgemein in Bezug genommenen Klauselwerkes ausdrücklich als einbezogen genannt wird, schließt die Einbeziehung weiterer Risiken infolge der Inbezugnahme nicht aus. 3. "Ladung" eines Containern ist ein in dem Container befestigter Aufsatzstreuautomaten nicht. |
| Rechtsgebiete: | AHB, AKB, BGB |
| Vorschriften: | AHB § 4 I 6 b, AHB § 4 I Nr. 6 a, AKB § 11 Nr. 3, AKB § 11 Nr. 4, BGB § 247, |
| Verfahrensgang: | LG Saarbrücken 14 O 436/02 vom 13.05.2004 |
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