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JuraForum.deUrteileSAARLAENDISCHES-OLGBeschluss vom 29.03.2007, Aktenzeichen: 5 W 77/07 

SAARLAENDISCHES-OLG – Aktenzeichen: 5 W 77/07

Beschluss vom 29.03.2007


Leitsatz:Die Zuständigkeit für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter an einem Kollegialgericht wird auch nach der Neuregelung der Zuständigkeit des Einzelrichters in §§ 348, 348a ZPO allein durch § 45 Abs. 1 ZPO bestimmt und hat die Kammer unter Ausschluss des abgelehnten Richters - bei Ablehnung sämtlicher dem Spruchkörper angehörenden Richter eine Vertreterkammer - in voller Besetzung zu entscheiden.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 45 Abs. 1, ZPO § 348, ZPO § 348a,
Verfahrensgang:LG Saarbrücken 11 S 309/04 vom 08.02.2007

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