JuraForum.de > Urteile > SAARLAENDISCHES-OLG > Beschluss vom 29.03.2005, Aktenzeichen: 6 WF 8/05
| Leitsatz: | Die Nichtzulassungsbeschwerde - als solche ist das Fehlen eines Ausspruchs über die Zulassung im Regelfall zu werten - kann nicht nachträglich durch einen Ergänzungsbeschluss entsprechend § 321 ZPO erfolgen, weil hierdurch nicht eine unterbliebene Entscheidung nachgeholt wird. Eine der Berichtigung nach § 319 ZPO zugängliche offenbare Unrichtigkeit kann nur dann vorliegen, wenn die versehentliche Nichtaufnahme der beschlossenen Beschwerdezulassung aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder zumindest aus den Vorgängen bei ihrem Erlass nach außen getreten ist. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, RVG |
| Vorschriften: | ZPO § 319, ZPO § 321, RVG § 55, RVG § 56 Abs. 2 Satz 2, RVG § 56 Abs. 2 Satz 3, |
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