JuraForum.de > Urteile > SAARLAENDISCHES-OLG > Beschluss vom 27.04.2007, Aktenzeichen: 5 W 104/07-34-
| Leitsatz: | Für die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen genügt es, wenn dieser den Ortstermin ohne Mitwirkung des Antragsgegners durchführt, weil dies den Anschein der Parteilichkeit erweckt. Dabei ist es unerheblich, ob der Ausschluss der Partei an der Durchführung des Ortstermins auf einer unterlassenen Ladung oder darauf beruht, dass der Sachverständige zu oder kurz vor der Terminsstunde die Parteien offensichtlich noch nicht antrifft und er ohne angemessenes Zuwarten oder Rückfrage den Ortstermin durchführt. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 491 Abs. 1, ZPO § 492 Abs. 1, ZPO § 357, ZPO § 411 Abs. 4, ZPO § 397 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Saarbrücken 16 OH 9/05 vom 13.3.2007 |
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