JuraForum.de > Urteile > SAARLAENDISCHES-OLG > Beschluss vom 25.03.2009, Aktenzeichen: 6 WF 23/09
| Leitsatz: | Im Verfahren auf Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe wegen Rückständen bei der Ratenzahlung nach § 124 Nr. 4 ZPO kann auch zu prüfen sein, ob eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage einer Partei zum Wegfall der Ratenzahlungspflicht führen könnte. Allerdings bleibt es bei der Anwendung des § 124 Nr. 4 ZPO, wenn die Partei die Raten schon zu einer Zeit nicht gezahlt hat, als sie noch leistungsfähig war; spätere Leistungsunfähigkeit ändert daran nichts. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 124 Nr. 4, |
| Verfahrensgang: | AG Saarlouis, 20 F 19/05 UEUK vom 12.02.2009 |
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