JuraForum.de > Urteile > SAARLAENDISCHES-OLG > Beschluss vom 20.11.2007, Aktenzeichen: 1 Ws 221/07
| Leitsatz: | Bei der Berechnung der für die Gewährung eines so genannten Längenzuschlags maßgeblichen Dauer der Teilnahme eines Pflichtverteidigers an der Hauptverhandlung sind längere Sitzungspausen beziehungsweise Unterbrechungen im Verlauf eines Hauptverhandlungstermins, zu denen auch Mittagspausen gehören, unabhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles von der im Sitzungsprotokoll vermerkten Gesamtdauer des Termins abzuziehen. |
| Rechtsgebiete: | RVG, BRAGO |
| Vorschriften: | RVG § 33 Abs. 3 Satz 1, RVG § 33 Abs. 3 Satz 3, RVG § 33 Abs. 7, RVG § 51, RVG § 56 Abs. 2 Satz 1, BRAGO § 99, |
| Verfahrensgang: | LG Saarbrücken, 5 - 3/07 vom 16.10.2007 |
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