JuraForum.de > Urteile > SAARLAENDISCHES-OLG > Beschluss vom 16.09.2004, Aktenzeichen: 5 W 196/04
| Leitsatz: | a) In Arzthaftungssachen, in denen der Richter in besonderem Maße der Hilfe von Sachverständigen bedarf, stellt es eine Notwendigkeit dar, das Ausmaß eines ärztlichen Fehlers in einer so deutlichen Sprache zu beschreiben, dass dieses auch für den medizinischen Laien deutlich wird. b) Die Grenze zu einer beleidigenden Herabsetzung einer Partei ist dort zu ziehen, wo die Äußerung einer sachlichen Auseinandersetzung nicht mehr zugänglich ist. c) Die Äußerung "kein seriöser Wirbelsäulenchirurg" vertrete eine bestimmte Auffassung, rechtfertigt daher die Besorgnis der Befangenheit nicht. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 358a, ZPO § 406 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Saarbrücken vom 15.06.2004 |
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