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JuraForum.deUrteileSAARLAENDISCHES-OLGBeschluss vom 04.04.2008, Aktenzeichen: 2 W 64/08 

SAARLAENDISCHES-OLG – Aktenzeichen: 2 W 64/08

Beschluss vom 04.04.2008


Leitsatz:Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, wonach es für die Frage einer Gebührenermäßigung gemäß Nr. 1211 KV a.F. nicht entscheidend ist, ob das eine Gebührenermäßigung hindernde vorangegangene Gerichtsurteil nur einen Teil des Streitgegenstandes betrifft oder den gesamten Streitgegenstand. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der bei Erlass des Urteils bereits anhängigen Teile des Streitgegenstandes, sondern auch in Bezug auf solche, die erst nach Erlass des Urteils durch Klageerweiterung in den Rechtsstreit einbezogen wurden.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 5 a. F., GKG § 5 Abs. 6 a.F., GKG § 11 a.F.,
Verfahrensgang:LG Saarbrücken, 6 O 277/02 vom 30.01.2008

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