JuraForum.de > Urteile > SAARLAENDISCHES-OLG > Beschluss vom 03.09.2007, Aktenzeichen: 4 W 190/07
| Leitsatz: | Verdienstausfall wegen der kündigungsbedingten Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellt im Rahmen des § 7 Abs. 1 StrEG nur dann einen ersatzfähigen Schaden dar, wenn die Kündigung gerade mit Blick auf die durch den Vollzug der Untersuchungshaft eingetretene Beschränkung der Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers ausgesprochen wird. Daran fehlt es, wenn sich der Arbeitgeber bereits aufgrund des eingeleiteten und andauernden Ermittlungsverfahrens für eine Kündigung entscheidet. |
| Rechtsgebiete: | StrEG |
| Vorschriften: | StrEG § 7 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Saarbrücken 4 O 131/07 vom 29.06.2007 |
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