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JuraForum.deUrteileSAARLAENDISCHES-OLGBeschluss vom 01.03.2006, Aktenzeichen: 9 WF 39/06 



SAARLAENDISCHES-OLG – Aktenzeichen: 9 WF 39/06

Beschluss vom 01.03.2006


Leitsatz:Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung hat in aller Regel bereits dann hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne von § 114 ZPO, wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger Rechts- oder Tatfragen abhängt. Die Prüfung der Erfolgsaussicht darf nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in das Verfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen. Das Verfahren der Prozesskostenhilfe bietet den nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geschützten Rechtsschutz nicht selbst, sondern will ihn erst zugänglich machen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 114,
Verfahrensgang:AG Merzig 20 F505/05 S vom 12.01.2006

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