JuraForum.de > Urteile > SAARLAENDISCHES-OLG > Beschluss vom 01.02.2008, Aktenzeichen: 8 U 521/04
| Leitsatz: | Ist ein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis im Hinblick auf eine frühere Kündigung bereits beendet, geht eine nachfolgende Kündigung ins Leere. Eine gleichwohl erhobene Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit letzterer Kündigung ist aber von Anfang an unbegründet, da es an einer anspruchsbegründenden Voraussetzung, nämlich am Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der Kündigung fehlt, auch wenn dies erst während des laufenden Prozesses in einem Parallelprozess rechtskräftig festgestellt wird. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 91 a, |
| Verfahrensgang: | LG Saarbrücken, 7 IV O 116/01 |
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