JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Urteil vom 30.01.2003, Aktenzeichen: 1 L 459/02
| Leitsatz: | Sieht eine Satzung vor, dass der Anschlusskanal einschließlich Revisionsschacht grundsätzlich bis einen Meter hinter der Grundstücksgrenze gesetzt wird, so ist die Frage, ob ein Ausnahmefall vorliegt, der ein Abweichen rechtfertigt, eine Rechtsfrage und nicht eine Frage der Begründung der Ermessensentscheidung. Lässt sich der Abwasserzweckverband bei der Bestimmung der Lage von Revisionsschächten von einheitliche Maßstäben leiten, so ist diese Ermessenspraxis auch dann nicht willkürlich, wenn bauausführende Betriebe in Einzelfällen von diesen Vorgaben ohne Billigung des Verbandes abweichen. |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Vorschriften: | VwGO § 114 I S 1, |
| Stichworte: | Ermessen, Regelfall, Ermessensbindung, Abweichung, |
| Verfahrensgang: | VG Magdeburg 1 A 459/02 vom 24.07.2002 |
Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil vom 30.01.2003, Aktenzeichen: 1 L 459/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OVG-SACHSEN-ANHALT - 30.01.2003, 1 L 459/02" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum