Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTUrteil vom 25.04.2007, Aktenzeichen: 1 L 39/06 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 1 L 39/06

Urteil vom 25.04.2007


Leitsatz:Für eine durch Gemeinheitsteilung des 19. Jahrhunderts entstandene Interessentschaft, bei der die Mitgliedschaft an ein dinglich mit einem berechtigten Hofgrundstück verbundenes Anteilsrecht an einem Zweckgrundstück anknüpft, können die heutigen Eigentümer nur der Hofstellen der ursprünglich berechtigten Höfe die Aufhebung der Vertretungsbefugnis der Gemeinde nach Art. 233 § 10 Abs. 4 EGBGB nicht unter Hinweis auf ein von ihnen gebildetes Vertretungsorgan beanspruchen, wenn nicht auszuschließen ist, dass durch Teilungen des Hofgrundstückes weitere anteilsberechtigte Mitglieder entstanden sind.
Rechtsgebiete:EGBGB
Vorschriften:EGBGB Art. 233 § 10 Abs. 4,
Stichworte:Abfindungsgrundstücke, Anteilsrecht, Dringlichkeit, Gemeinheitsteilung, Hof, Hofstelle, Interessentengrundstücke, Mitglieder, Organ, Personenzusammenschluss, altrechtlicher, Rezess, Teilung, Vertretungsbefugnis,
Verfahrensgang:VG Magdeburg, 5 A 218/05 vom 24.01.2006

Volltext

Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil vom 25.04.2007, Aktenzeichen: 1 L 39/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-SACHSEN-ANHALT - 25.04.2007, 1 L 39/06" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum