JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Urteil vom 24.06.2003, Aktenzeichen: 1 L 484/02
| Leitsatz: | § 10 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA gestattet es nicht, die Festsetzung der Abgabe auf Dritte zu übertragen. Die Möglichkeit zur Aufgabenübertragung ist auf Hilfstätigkeiten beschränkt. Ist ein Bescheid von einer unzuständigen Stelle erlassen worden, so führt dieser Mangel nicht zur Aufhebung des Bescheides, wenn sich die zuständige Stelle den Regelungsgehalt des Ausgangsbescheides zu eigen gemacht hat. Ist die Gemeinde nach Ihrer Abwasserbeseitigungssatzung befugt, über die Anordnung der Revisionsschächte zu entscheiden, so Steht ihr bei der Beantwortung der Frage, ob ein Revisionsschacht erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist |
| Rechtsgebiete: | LSA-KAG, VwGO |
| Vorschriften: | LSA-KAG § 10, VwGO § 79 I Nr 1, |
| Stichworte: | Beleihung Dritter, Zuständigkeitsmangel, Heilung, Ermessen, Beurteilungsspielraum, |
| Verfahrensgang: | VG Halle 5 A 484/02 vom 14.08.2002 |
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