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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTUrteil vom 23.05.2003, Aktenzeichen: 2 L 119/00 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 L 119/00

Urteil vom 23.05.2003


Leitsatz:1. Die Asylantragstellung im Bundesgebiet und ein längerer Auslandsaufenthalt führen bei einer Rückkehr nach Togo nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu politischer Verfolgung.

2. Die Zugehörigkeit zu Exilorganisationen oder die Teilnahme an Demonstrationen sind nicht generell geeignet, politische Verfolgung in Togo beachtlich wahrscheinlich zu machen. Notwendig ist eine Prüfung im Einzelfall.
Rechtsgebiete:AuslG
Vorschriften:AuslG § 51 I, AuslG § 53,
Stichworte:Togo, Verfolgung, politische Exilpolitik, Asylantragstellung, Wahrscheinlichkeit, beachtliche Demonstration, UFC, SI, Perspektive Togo, Aktion,
Verfahrensgang:VG Magdeburg A 1 K 496/07 vom 21.02.2000

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