JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Urteil vom 21.10.2004, Aktenzeichen: 1 L 83/04
| Leitsatz: | 1. Eine Erneuerung i. S. d. § 8 Satz 1 KAG LSA liegt vor, wenn ein nach bestimmungsgemäßem Gebrauch abgenutzter Anschluss durch einen neuen Anschluss gleicher Ausdehnung und gleicher Ausbauqualität unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts ersetzt wird. 2. Ob und wann eine Erneuerung notwendig ist, unterliegt der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilung durch die Gemeinde. 3. Bei der Entscheidung über die Erneuerung von Abwassergrundstücksanschlüssen hat die Gemeinde dem überragend gewichtigen Interesse der Allgemeinheit an einem wirksamen und vorsorgenden Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen Rechnung zu tragen. Deshalb darf sie mit der Erneuerung nicht zuwarten, bis verschleißbedingte Störungen im Betrieb der Anlage eintreten. 4. Bei einer über 80 Jahre alten Steinzeugleitung darf die Gemeinde ohne weitere Ermittlungen von einem Erneuerungsbedarf ausgehen, obwohl damit nach den Wertermittlungs-Richtlinien 1976 erst der untere Bereich der Spannbreite der durchschnittlichen technischen Lebensdauer von 80 bis 100 Jahren erreicht ist. |
| Rechtsgebiete: | KAG LSA |
| Vorschriften: | KAG LSA § 8 1, |
| Stichworte: | Erneuerung, |
| Verfahrensgang: | VG Halle 5 A 491/02 vom 21.01.2004 |
Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil vom 21.10.2004, Aktenzeichen: 1 L 83/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OVG-SACHSEN-ANHALT - 21.10.2004, 1 L 83/04" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum