JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Urteil vom 21.04.2009, Aktenzeichen: 4 L 360/06
| Leitsatz: | Ob der Abwasserbeseitigungspflichtige bei der Planung und Herstellung der Kanalisation in jeder Hinsicht die zweckmäßigste und kostengünstigste Lösung gewählt hat, steht nicht zur Entscheidung des Gerichts. Ihm kommt ein regelmäßig als Planungsermessen bezeichneter Gestaltungsspielraum zu, der seine Grenze erst im Willkürverbot findet. Grundsätzlich liegt es daher auch im Gestaltungsermessen der Gemeinde, für welches technische System sie sich bei der Abwasserbeseitigung entscheidet; sie ist insbesondere nicht verpflichtet, ein System durchgängig für alle Gemeindeteile zu wählen. |
| Rechtsgebiete: | LSA-GO |
| Vorschriften: | LSA-GO § 22 Abs. 1, |
| Stichworte: | Abwasserbeseitigung, Betriebskosten, Druckentwässerung, Entwässerungssystem, Freigefällekanal, Gestaltungsspielraum, Willkürverbot, |
| Verfahrensgang: | VG Magdeburg, 9 A 152/05 vom 03.08.2006 |
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