Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTUrteil vom 17.03.2005, Aktenzeichen: 2 K 122/02 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 K 122/02

Urteil vom 17.03.2005


Leitsatz:1. Die Belegenheit eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Änderungsbebauungsplans allein begründet keine Antragsbefugnis für die Normenkontrolle, wenn die Änderung dieses Grundstück nicht betrifft.

Erst wenn die tatsächlichen Auswirkungen der Änderungsplanung einen Grad erreicht haben, der ihre planerische Bewältigung im Rahmen einer Abwägung erfordert, ist eine Rechtsverletzung möglich.

2. Der Bebauungsplan muss "ausgefertigt" sein, bevor er "bekanntgemacht" wird. Das gilt auch für "Vorhaben bezogene Bebauungspläne".

3. Dass ein Investor den Anstoß für die Planänderung gegeben hat, schließt deren städtebauliche "Erforderlichkeit" nicht aus.

4. Die Regelungen der Baunutzungsverordnung über Baulinien und Baugrenzen hindern die Gemeinde nicht, im Ursprungsplan vorgenommene Festsetzungen zu ändern.
Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BauNVO, BWaldG
Vorschriften:VwGO § 42 II, VwGO § 47 II 1, BauGB § 1 III, BauGB § 1 V, BauGB § 2 IV, BauGB § 10 III, BauGB § 12, BauGB § 233 III, BauGB § 243 I, BauNVO § 17, BauNVO § 23 II, BauNVO § 23 III, BWaldG § 2 I, BWaldG § 9 I 1,
Stichworte:Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Bebauungsplan, Rechtsverletzung, mögliche, Belang, abwägungsrelevanter, Abwägungsnotwendigkeit, Auswirkung, tatsächliche, Ruhebereich, Ausfertigung, Bekanntmachung, Baulinie, Baugrenze,

Volltext

Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil vom 17.03.2005, Aktenzeichen: 2 K 122/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-SACHSEN-ANHALT - 17.03.2005, 2 K 122/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum