JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Urteil vom 14.05.2009, Aktenzeichen: 2 L 255/06
| Leitsatz: | Die Frage, ob der Nutzung der Windenergie in einem Raumordnungsplan in substantieller Weise Raum verschafft wird, ist aufgrund einer Gesamtbetrachtung zu prüfen. Maßgeblich ist hierbei, ob die ausgewiesenen Konzentrationsflächen nach ihrer Zahl und Größe einen beachtlichen Teil der potentiell für die Windkraftnutzung in Betracht kommenden Fläche ausmachen und mit hinreichender Sicherheit zur Errichtung von Windkraftanlagen führen, die nach ihrer Anzahl und Energiemenge auch mit Blick auf den Bundesdurchschnitt geeignet sind, einen gewichtigen und den allgemein anerkannten energiepolitischen Zielsetzungen nicht offensichtlich widersprechenden Beitrag zur Erhöhung des Anteils regenerativer Energien an der Gesamtenergieerzeugung zu leisten. |
| Rechtsgebiete: | BImSchG |
| Vorschriften: | BImSchG § 9, |
| Stichworte: | Windenergie, Windkraft, |
| Verfahrensgang: | VG Magdeburg, 1 A 54/04 vom 18.01.2006 |
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