JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Urteil vom 13.01.2005, Aktenzeichen: 4 K 36/03
| Leitsatz: | 1. Eine "Bestimmung" der Abrechnungseinheit i. S. des § 6a Abs. 3 Satz 3 KAG-LSA ist nicht getroffen, wenn die Gemeinde eine Satzung veröffentlicht, deren textlicher Teil in Widerspruch zu einem Plan steht, welcher Bestandteil der Satzung ist. 2. Soll nach dem Satzungstext der gesamte Gemeindebereich eine Abrechnungseinheit bilden, soweit er als "im Zusammenhang bebauter Ortsteil" anzusehen ist, so wird auf die Begrifflichkeit des Bauplanungsrechts verwiesen. Damit werden Verkehrsanlagen ausgeschlossen, die im pla-nungsrechtlichen "Außenbereich" liegen. Mit einer solchen textlichen Festsetzung ist nicht vereinbar, dass der Planteil der Satzung Straßenteile ausweist, die im Außenbereich liegen. 3. Der für eine Abrechnungseinheit i. S. v. § 6a Abs. 3 Satz 1 KAG-LSA erforderliche "funktionale Zusammenhang" ist nicht gegeben, soweit hierbei auch Verkehrsanlagen einbezogen worden sind, die mit einer Länge von mehr als 100 m im Außenbereich liegen. |
| Rechtsgebiete: | LSA-KAG, LSA-GO, BauGB |
| Vorschriften: | LSA-KAG § 6 V, LSA-KAG § 6 VIII, LSA-KAG § 6a I, LSA-KAG § 6a III, LSA-GO § 6, BauGB § 34, BauGB § 35, |
| Stichworte: | Beitrag, wiederkehrender, Beitragssatzung, Abrechnungsgebiet, Bestimmen, Abrechnungseinheit, Zusammenhang, funktioneller, Zusammenhang, räumlicher, Vorteil, gleicher Innenbereich, Außenbereich, Bebauungszusammenhang, Verkehrsanlage, |
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