JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Urteil vom 08.12.2005, Aktenzeichen: 1 L 333/03
| Leitsatz: | Der in der rahmenrechtlichen Vorschrift des § 15 Abs. 1 WHG zum Ausdruck gekommene Gesetzeszweck, welcher in § 32 WG LSA umgesetzt worden ist, gebietet es trotz der Defizite, wie sie beim Vollzug des Wassergesetzes der DDR aufgetreten sind, ein altes Wasserrecht nur dann als aufrechterhalten anzusehen, wenn das Verfahren mit einer den Fortbestand des Rechts verfügenden Entscheidung abgeschlossen worden ist. Die durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition des Inhabers eines vormals bestehenden Altrechtes kann durch eine verfassungskonforme erweiternde Auslegung des § 38 WG LSA ausreichend berücksichtigt werden. § 38 WG LSA lässt in seiner Ausgestaltung als Restitutionsvorschrift eine Auslegung dahingehend zu, dass die Vorschrift auch die Fälle erfasst, in denen ein altes Recht nach § 32 WG LSA deshalb erloschen ist, weil der konkrete Vollzug der Wassergesetze der DDR nicht zur Aufrechterhaltung der alten Wasserrechte in einem geordneten Verfahren geführt hat. |
| Rechtsgebiete: | WG LSA |
| Vorschriften: | WG LSA § 32, WG LSA § 38, |
| Stichworte: | Wasserrecht, Altrecht, Staurecht, |
| Verfahrensgang: | VG Halle 5 A 16/03 vom 27.08.2003 |
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