Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTUrteil vom 08.06.2000, Aktenzeichen: A 1 S 168/97 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: A 1 S 168/97

Urteil vom 08.06.2000


Leitsatz:1. Nach dem in § 3 Abs. 2 Satz 1 VerwKostG LSA enthaltenen Gesamtkostendeckungsprinzip ist die Gesamtheit des Gebührenaufkommens für Prüfungen nicht nur dem darauf entfallenden Verwaltungsaufwand, sondern dem Aufwand für die Gesamtheit der in einem Verwaltungszweig anfallenden Amtshandlungen gegenüberzustellen.

2. Das landesrechtliche Äquivalenzprinzip entspricht dem des Bundesrechts. Es setzt nicht den mit einer Amtshandlung verbundenen Aufwand, sondern den Wert der Amtshandlung für den Empfänger in Beziehung zu der Höhe der Gebühr.
Rechtsgebiete:LSA-VerwKostG, GG
Vorschriften:LSA-VerwKostG § 3 II 2, GG Art. 3 I 1,
Stichworte:Äquivalenzprinzip, Kostendeckungsprinzip, Gesamtkostendeckungsprinzip, Kostenüberschreitungsverbot, Gebührenaufkommen, Aufwand, Amtshandlung, Verwaltungszweig,
Verfahrensgang:VG Halle 3 A 106/95 vom 29.05.1997

Volltext

Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil vom 08.06.2000, Aktenzeichen: A 1 S 168/97 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-SACHSEN-ANHALT - 08.06.2000, A 1 S 168/97" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum