JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Urteil vom 08.04.2008, Aktenzeichen: 4 L 53/06
| Leitsatz: | 1. § 8a Abs. 5 GKG-LSA steht einer Anwendung dieser Bestimmung nicht entgegen, wenn der Zweckverband - wenn auch nicht wirksam - vor dem 10. Juli 1996 "gebildet" worden ist. 2. Die gewählte Form der Bekanntmachung i. S. v. § 8a Abs. 1 Satz 1 GKG-LSA muss noch rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Das Rechtsstaatsprinzip (vgl. Art. 2 Abs. 1 VerfLSA) gebietet, förmlich gesetzte Rechtsvorschriften zu verkünden. Dabei muss die Rechtsnorm der Öffentlichkeit in einer Weise förmlich zugänglich gemacht werden, dass sich die Betroffenen in zumutbarer Weise verlässliche Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen können. Dazu gehört zumindest, dass die gewählte Art der Verkündung das gesamte Gebiet erfasst, in dem die zu verkündende Regelung Geltung beansprucht. |
| Rechtsgebiete: | LSA-GKG, VerfLSA |
| Vorschriften: | GKG LSA § 8a Abs. 1 Satz 1, GKG LSA § 8a Abs. 5, VerfLSA Art. 2 Abs. 1, |
| Stichworte: | Anforderungen, rechtsstaatliche, Bekanntmachung, Gebiet, gesamt, Kenntnis, verlässlich, Öffentlichkeit, Verkündung, |
| Verfahrensgang: | VG Magdeburg, 9 A 118/04 vom 22.11.2005 |
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