JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Urteil vom 06.12.2001, Aktenzeichen: 1 L 312/01
| Leitsatz: | 1. Hängt das Maß der wahrscheinlichen Inanspruchnahme der Einrichtung in erster Linie von der baulichen Nutzbarkeit des Grundstücks ab, so bietet die tatsächlich vorhandene Bebauung bei bebauten Grundstücken im unbeplanten Innenbereich noch einen hinreichenden Anhaltspunkt für den durch die Anschlussnahme vermittelten Vorteil. 2. Angesichts des technischen und finanziellen Mehraufwands ist es nicht sachwidrig, wenn der Satzungsgeber von seinem Regelungskonzept, Vorteile nach der zulässigen Bebauung zu bemessen, bei bebauten Grundstücken im unbeplanten Innenbereich abweicht. 3. Fehlt der Beitragssatzung eine Regelung, wie übergroße Wohngrundstücke zu veranlagen sind (§ 6 c Abs. 2 KAG LSA), so fehlt einem Beitragsbescheid die Rechtsgrundlage, soweit der Beitrag auch für den Teil des Grundstücks festgesetzt wird, der über der Durchschnittsgröße liegt. 4. Wird der Vorteil ausgehend von der Grundfläche eines Grundstücks durch einen Vollgeschossmaßstab gewichtet, so sollen nach § 6 c Abs. 3 KAG LSA die Vollgeschosse von Nebengelassen ohne Anschlussbedarf außer Acht bleiben. |
| Rechtsgebiete: | LSA-KAG |
| Vorschriften: | LSA-KAG § 6 V S 1, LSA-KAG § 6c II, LSA-KAG § 6c III, |
| Stichworte: | Vorteil, Vollgeschossmaßstab, Nutzung, bauliche, Innenbereich, unbeplanter, Wohngrundstücke, Anschlussbedarf, Gebäude, |
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