Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTUrteil vom 06.02.2004, Aktenzeichen: 2 L 283/01 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 L 283/01

Urteil vom 06.02.2004


Leitsatz:1. Die Baugenehmigung ist auch dann ein Verwaltungsakt, wenn die Behörde sie zu Gunsten einer Stelle innerhalb derselben Körperschaft erteilt.

2. Die Baugenehmigung kann zurückgenommen werden, wenn und soweit Gefahren i. S. des § 3 Abs. 1 BauO LSA bekannt werden.

3. Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 (LSA-)VwVfG beginnt erst dann zu laufen, wenn der Behörde alle für ihre Entscheidung - insbesondere Ermessensentscheidung - maßgeblichen Umstände bekannt sind.

4. Die öffentliche Sicherheit ist nicht gewährleistet, wenn in einem Krankenhaus bauliche Anlagen die Notfall-Rettung verhindern.
Rechtsgebiete:LSA-BauO, LSA-VwVfG
Vorschriften:LSA-BauO § 3 I, LSA-BauO § 55 I, LSA-BauO § 55 II, LSA-BauO § 74 I 1, LSA-VwVfG § 35, LSA-VwVfG § 48 I 1, LSA-VwVfG § 48 IV 1,
Stichworte:Krankenhaus, Fluchttür, Brandschutztür, Öffnungsrichtung, Patientenzimmer, Pflegestation, Notfallsituation, Durchgang, Rettungsweg, Rücknahme, Baugenehmigung, Jahresfrist, Umstand : Kenntnis, Umstand, bekannter, Ermessen, Verwaltungsakt, Verwaltungsakt, rechtswidriger, Rechtswirkung, Außenwirkung, Regelung, eigengünstige, Gefahr, Sicherheit, öffentliche, Leben, Gesundheit, Evakuierung,
Verfahrensgang:VG Dessau 1 A 228/00 vom 09.08.2001

Volltext

Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil vom 06.02.2004, Aktenzeichen: 2 L 283/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-SACHSEN-ANHALT - 06.02.2004, 2 L 283/01" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum