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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTUrteil vom 05.09.2006, Aktenzeichen: 4 L 93/06 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 L 93/06

Urteil vom 05.09.2006


Leitsatz:Wenn im Zeitraum einer Straßenbaumaßnahme nicht die Gemeinde, sondern die Verwaltungsgemeinschaft, der die Gemeinde angehört, auf Grund der Übertragung der pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben Trägerin der entsprechenden Straßenbaulast ist, ist nicht die Gemeinde, sondern nur die Verwaltungsgemeinschaft zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen befugt.

Eine Rückübertragung der pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben der Mitgliedsgemeinden mit Wirkung für die Zukunft ändert nichts an der alleinigen Befugnis der Verwaltungsgemeinschaft zur Erhebung von Beiträgen für in der Vergangenheit durchgeführte Straßenbaumaßnahmen. Es spricht darüber hinaus alles dafür, dass eine rückwirkende Änderung der Straßenbaulast ausgeschlossen ist (vgl. auch § 11 StrG LSA).

Die Auflösung einer Verwaltungsgemeinschaft führt nicht zu einem Übergang der Befugnis zur Erhebung von Beiträgen für in der Vergangenheit durchgeführte Straßenbaumaßnahmen auf die jeweiligen Mitgliedsgemeinden als Rechtsnachfolger, wenn eine andere Verwaltungsgemeinschaft Rechtsnachfolgerin geworden ist.
Rechtsgebiete:GG, VwVfG, KAG LSA, GO LSA
Vorschriften:GG Art. 28 Abs. 2, VwVfG § 44 Abs. 2 Nr. 3, KAG LSA § 6 Abs. 1 S. 1, GO LSA § 77 Abs. 2,
Stichworte:Straßenausbaubeitrag, Selbstverwaltungsaufgabe, pflichtige, Verwaltungsgemeinschaft, Straßenbaulast,
Verfahrensgang:VG Dessau 3 A 317/05 vom 10.01.2006

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