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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTUrteil vom 05.09.2006, Aktenzeichen: 4 L 401/04 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 L 401/04

Urteil vom 05.09.2006


Leitsatz:Der für eine Aufwandsteuer wie die Spielautomatensteuer geforderte lockere Bezug des verwendeten Steuermaßstabs zu dem letztlich zu besteuernden Vergnügungsaufwand der Spieler ist nur gewahrt, wenn die Einspielergebnisse von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nicht mehr als 50% von dem Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten im Satzungsgebiet abweichen (wie BVerwG, Urt. v. 14.12.2005 - 10 CN 1/05 -).

Die Besteuerung von Spielapparaten ohne Gewinnmöglichkeit nach dem Stückzahlmaßstab ist weiterhin grundsätzlich zulässig, sofern für diese Gerätegruppe nicht feststeht, dass in dem betreffenden Gemeindegebiet nur Apparate mit "manipulationssicherem" Zählwerk aufgestellt sind und aller Voraussicht nach nur solche Apparate künftig aufgestellt werden (wie BVerwG, Urt. v. 14.12.2005 - 10 CN 1/05 -).
Rechtsgebiete:GG
Vorschriften:GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 105 Abs. 2a,
Stichworte:Vergnügungssteuer, Spielautomatensteuer, Stückzahlmaßstab, Spielautomat, Zählwerk,
Verfahrensgang:VG Halle 5 A 291/03 vom 21.04.2004

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