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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTUrteil vom 05.07.2007, Aktenzeichen: 4 L 229/06 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 L 229/06

Urteil vom 05.07.2007


Leitsatz:1. Hat eine Kommune nach Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes eine Abwasserbeseitigungsanlage übernommen und den bei der Übernahme an diese Einrichtung angeschlossenen Altanschlussnehmern zur Nutzung zur Verfügung gestellt, kann eine solche Vorteilslage nur in den Fällen angenommen werden, in denen den angeschlossenen bzw. anschließbaren Grundstücken mit der vor dem 15. Juni 1991 geschaffenen Anlage eine dauerhafte Entsorgungsmöglichkeit geboten wurde. Dies ist allerdings nicht der Fall, sofern es sich bei der Anlage lediglich um ein Provisorium handelt (Anschluss an OVG LSA, Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -).

2. Bei der Feststellung, ob dem Beitragspflichtigen mit der vor dem 15. Juni 1991 hergestellten Anlage bereits eine dauerhafte Entsorgungsmöglichkeit geboten wurde, ist nicht allein auf den Willen des Planungsträgers im Zeitpunkt der Herstellung der Anlage abzustellen. Hinzukommen muss vielmehr, dass dieser Wille auch noch im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kommunalabgabengesetzes am 15. Juni 1991 fortbestand; denn es steht grundsätzlich im pflichtgemäßem Ermessen der Gemeinde bzw. des Verbandes, unter Berücksichtigung seines Entwässerungskonzepts zu bestimmen, ob die von ihm übernommene Abwasserbeseitigungsanlage provisorischen Charakter trägt und damit eine Beitragserhebung nach § 6 Abs. 1 KAG LSA rechtfertigt.
Rechtsgebiete:KAG LSA
Vorschriften:KAG LSA § 6 Abs. 1, KAG LSA § 6 Abs. 6 S. 3,
Stichworte:Bürgermeisterkanal, Herstellungsbeitrag, Provisorium, Verbesserung,
Verfahrensgang:VG Dessau-Roßlau, 2 A 184/05 vom 17.03.2006

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