JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Urteil vom 04.09.2003, Aktenzeichen: 1 L 493/02
| Leitsatz: | 1. Eine zentrale öffentliche leitungsgebundene Einrichtung i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA ist eine unmittelbar oder mittelbar von einer Körperschaft öffentlichen Rechts betriebne Anlage, die einem vom Widmungszweck erfassten Personenkreis nach allgemeiner und gleicher Regelung zur Benutzung offen steht. Die von den Räten der Gemeinden vor 1990 zur Erschließung von Wohngebieten errichteten 3-Kammer-Klärgruben erfüllen diese Voraussetzungen. 2. Mit der Bereitstellung der 3-Kammer-Klärgruben war jedoch die Errichtung i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA nicht hergestellt, weil diese Anlagen nach den Fachbereichsstandards TGL 7762 nur als Behelfsanlagen und nur dort zulässig waren, wo der An-schluss an ein Entwässerungsnetz mit zentraler Kläranlage nicht möglich war. |
| Rechtsgebiete: | LSA-KAG |
| Vorschriften: | LSA-KAG § 6 I S 1, |
| Stichworte: | Einrichtung, zentrale, Einrichtung, leistungsgebundene, Behelfsanlage, Provisorium, Fachbereichsstandards TGL 7762, Herstellung, Verbesserung, |
| Verfahrensgang: | VG Magdeburg 7 A 49/01 vom 21.05.2002 |
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