JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 31.03.2005, Aktenzeichen: 2 L 14/02
| Leitsatz: | 1. Ein Gebäude dient keinem forstwirtschaftlichen Betrieb, wenn es nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung nicht von dem Betrieb geprägt wird. Bei einem Wohngebäude ist entscheidend, wie viele Arbeitsstunden für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung jährlich aufzuwenden sind. 2. Ob die Gefahr einer Splittersiedlung droht, ist nicht davon abhängig, ob die zu beurteilenden Flächen, von denen die Gefahr der Verfestigung oder Erweiterung ausgeht, im Eigentum des Bauherrn stehen. |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Vorschriften: | BauGB § 35 I 1, BauGB § 35 III, |
| Stichworte: | Wohngebäude, Instandsetzung, Forstarbeiterhaus, Außenbereich, Dienen, Betrieb, forstwirtschaftlicher, Splittersiedlung, |
| Verfahrensgang: | VG Magdeburg 4 A 356/00 vom 07.12.2001 |
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