( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 30.06.2009, Aktenzeichen: 4 M 143/09 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 M 143/09

Beschluss vom 30.06.2009


Leitsatz:Eine an das Melderecht anknüpfende Zweitwohnungssteuerregelung, die eine aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten erfasst, kann nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 (- 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 -, zit. nach JURIS) von vornherein nur dann gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßen, wenn diese Zweitwohnung in einer anderen Gemeinde liegt als die (familiäre) Hauptwohnung.
Rechtsgebiete:GG
Vorschriften:GG Art. 6, GG Art. 6 Abs. 1,
Stichworte:Beruf, Berufstätigkeit, Eheleute, verheiratet, Eheleute, Hauptwohnung, Zweitwohnung, Zweitwohnungssteuer,
Verfahrensgang:VG Magdeburg, 2 B 119/09 vom 25.05.2009

Volltext

Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss vom 30.06.2009, Aktenzeichen: 4 M 143/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-sachsen-anhalt/ovg-sachsen-anhalt-beschluss-vom-30-06-2009-az-4-m-14309

"OVG-SACHSEN-ANHALT - 30.06.2009, 4 M 143/09" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN