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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 29.10.2003, Aktenzeichen: 2 L 31/02 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 L 31/02

Beschluss vom 29.10.2003


Leitsatz:1. Der "Vorteil" des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA besteht bei Ausbaumaßnahmen darin, die Straße in Anspruch nehmen zu können. Einen solchen "Vorteil" hat auch das Hinterliegergrundstück dann, wenn es dem Eigentümer des an die Straße angrenzenden Grundstücks gehört und die Straße über dieses erreicht werden kann.

2. Dass eine Zuwegung beim Entstehen der sachlichen Beitragspflicht bereits besteht, ist ebenso wenig erforderlich wie eine einheitliche oder gleichartige Nutzung beider Grundstücke.
Rechtsgebiete:BauGB, LSA-KAG, BGB
Vorschriften:BauGB § 131 I, LSA-KAG § 6 I 1, BGB § 890 I,
Stichworte:Vorteil, In-Anspruch-Nahme, Nutzung, Eigentümer-Identität, Hinterlieger, Erreichbarkeit, Zuwegung, angelegte,
Verfahrensgang:VG Dessau 2 A 5/00

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