JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 29.06.2005, Aktenzeichen: 2 O 78/05
| Leitsatz: | 1. Begehrt eine juristische Person Prozesskostenhilfe, so muss sie nicht nur darlegen, dass sie selbst wirtschaftlich nicht in der Lage ist, den Prozess zu finanzieren, sondern Gleiches auch für ihre Mitglieder, die am Rechtsstreit wirtschaftlich Beteiligten. 2. Bei einer juristischen Person, welche eine Windkraftanlage betreiben will, besteht kein Anlass für die Annahme, es laufe allgemeinen Interessen zuwider, wenn das Verfahren nicht durchgeführt werden kann. |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO |
| Vorschriften: | VwGO § 166, ZPO § 114, ZPO § 116 I 1, |
| Stichworte: | Prozesskostenhilfe, Person, juristische, Beteiligter, wirtschaftlich, Interesse, allgemeines, Windkraftanlage, |
| Verfahrensgang: | VG Dessau 1 A 91/05 vom 29.03.2005 |
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