JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 29.05.2008, Aktenzeichen: 3 N 145/08
| Leitsatz: | 1. Vor dem Hintergrund eines fehlenden normativen Stellenplanes könnte eine Reduzierung des Lehrdeputates eines wissenschaftlichen Mitarbeiter infolge einer tarifvertraglichen Regelung nur dann als zulässiges kapazitätsreduzierendes Moment anerkannt werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass nicht das individuelle Dienstverhältnis eines Stellenverwalters für die Anwendung der tarifvertraglichen Reduzierung des Lehrdeputates maßgeblich ist, sondern sich diese Reduzierung abstrakt auf in einem Stellenplan aufgeführte Planstellen bezieht. 2. Sofern Bestimmungen in der Lehrverpflichtungsverordnung so auszulegen sein sollen, dass sie im Wege einer dynamischen Verweisung auf tarifvertragliche Vereinbarungen Bezug nehmen, muss sich diese Verweisung mit hinreichender Klarheit aus dem Normtext ergeben. Im Weiteren sind dynamische Verweisungen in gesetzlichen Regelungen ohnehin nur eingeschränkt zulässig. Der Verordnungsgeber darf seine Normsetzungsbefugnis nicht in beliebigem Umfang außerstaatlichen Stellen überlassen, soll der Bürger nicht schrankenlos einer normsetzenden Gewalt nichtstaatlicher Einrichtungen ausgesetzt werden. |
| Rechtsgebiete: | KapVO |
| Vorschriften: | KapVO § 8, KapVO § 9, |
| Stichworte: | Lehrverpflichtung, Schwundquote, Stellenprinzip, |
| Verfahrensgang: | VG Magdeburg, 7 C 322/07 vom 17.12.2007 |
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