JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 28.11.2006, Aktenzeichen: 4 L 384/06
| Leitsatz: | Voraussetzung für die Herstellung einer öffentlichen leitungsgebundenen Einrichtung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA zur Abwasserentsorgung ist die Aufstellung eines Abwasserbeseitigungskonzepts durch die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. Eine Widmung von Anlagen oder Anlagenteilen als öffentliche Einrichtung, der Erlass einer Abgabensatzung, die Erhebung von Abgaben oder auch die Wiedergabe des Planungswillens der Körperschaft in Einzelunterlagen können ein Abwasserbeseitigungskonzept nicht ersetzen und stellen lediglich Indizien für das Vorhandensein eines solchen Konzeptes dar. Offen bleibt, ob das Abwasserbeseitigungskonzept für das gesamtes Gebiet der Körperschaft aufgestellt werden muss oder ob zumindest bis Inkrafttreten des § 151 Abs. 4 WG LSA i.d.F. der Bekanntmachung vom 12. April 2006 auch die Aufstellung eines Konzeptes für einen Gebietsteil und eine auf diesen Teil beschränkte Einrichtung möglich war. |
| Rechtsgebiete: | KAG LSA, WG LSA |
| Vorschriften: | KAG LSA § 6 Abs. 1 S. 1, WG LSA § 151 Abs. 4, |
| Stichworte: | Einrichtung, Abwasserbeseitigungskonzept, Kläranlage, Provisorium, |
| Verfahrensgang: | VG Halle 9 A 200/06 vom 11.08.2006 |
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