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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 28.11.2006, Aktenzeichen: 1 M 193/06 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 1 M 193/06

Beschluss vom 28.11.2006


Leitsatz:Die nach dem Beschluss des Senats vom 27.07.2005 (1 M 320/05) bestehenden Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen gegen Veranstalter von Internet-Sportwetten rechtfertigen keine Änderung (§ 80 Abs. 7 VwGO) der ablehnenden Entscheidung über einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Grundverfügung, die dem Veranstalter die Wettannahme von Personen, die sich in Sachsen-Anhalt aufhalten, untersagt.
Rechtsgebiete:VwGO
Vorschriften:VwGO § 80 Abs. 7,
Stichworte:Änderung, Glücksspiel, Sportwetten, Untersagungsverfügung, Zwangsgeldandrohung, Zwangsgeldfestsetzung,
Verfahrensgang:VG Halle 3 B 42/05 vom 30.08.2006

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