JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 28.11.2006, Aktenzeichen: 1 M 193/06
| Leitsatz: | Die nach dem Beschluss des Senats vom 27.07.2005 (1 M 320/05) bestehenden Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen gegen Veranstalter von Internet-Sportwetten rechtfertigen keine Änderung (§ 80 Abs. 7 VwGO) der ablehnenden Entscheidung über einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Grundverfügung, die dem Veranstalter die Wettannahme von Personen, die sich in Sachsen-Anhalt aufhalten, untersagt. |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Vorschriften: | VwGO § 80 Abs. 7, |
| Stichworte: | Änderung, Glücksspiel, Sportwetten, Untersagungsverfügung, Zwangsgeldandrohung, Zwangsgeldfestsetzung, |
| Verfahrensgang: | VG Halle 3 B 42/05 vom 30.08.2006 |
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