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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 28.07.2006, Aktenzeichen: 1 M 76/06 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 1 M 76/06

Beschluss vom 28.07.2006


Leitsatz:Die Aufsichtsbehörde über einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ist im Wege der Fachaufsicht berechtigt, von einem Landkreis die von dem Vermessungsingenieur im Vorfeld einer Auftragsvergabe erstellte Kostenschätzung anzufordern.
Rechtsgebiete:LSA ÖbVermingG
Vorschriften:LSA ÖbVermingG § 18,
Stichworte:Aufsicht, Berufsausübung, Fachaufsicht, Kostenschätzung, Sachverhaltsaufklärung, Vermessungsingenieur, öffentlich bestellter,
Verfahrensgang:VG Magdeburg 5 B 122/06 vom 23.03.2006

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