JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 27.10.2006, Aktenzeichen: 5 L 11/06
| Leitsatz: | Die Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern ist auch dann unzumutbar i. S. von § 9 Abs. 4 PersVG LSA, wenn ein auf der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers beruhender Einstellungsstopp besteht. Dabei kann sich der Haushaltsgesetzgeber auf globale Vorgaben zur Personaleinsparung beschränken. Auf das Vorhandensein freier Planstellen/Stellen kommt es nicht an. |
| Rechtsgebiete: | PersVG LSA |
| Vorschriften: | PersVG LSA § 9, |
| Stichworte: | Jugend- und Auszubildendenvertreter, Weiterbeschäftigung, |
| Verfahrensgang: | VG Halle 11 A 15/04 vom 25.04.2006 |
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