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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 27.10.2006, Aktenzeichen: 5 L 11/06 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 5 L 11/06

Beschluss vom 27.10.2006


Leitsatz:Die Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern ist auch dann unzumutbar i. S. von § 9 Abs. 4 PersVG LSA, wenn ein auf der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers beruhender Einstellungsstopp besteht. Dabei kann sich der Haushaltsgesetzgeber auf globale Vorgaben zur Personaleinsparung beschränken.

Auf das Vorhandensein freier Planstellen/Stellen kommt es nicht an.
Rechtsgebiete:PersVG LSA
Vorschriften:PersVG LSA § 9,
Stichworte:Jugend- und Auszubildendenvertreter, Weiterbeschäftigung,
Verfahrensgang:VG Halle 11 A 15/04 vom 25.04.2006

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