Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 27.06.2007, Aktenzeichen: 3 M 146/06 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 3 M 146/06

Beschluss vom 27.06.2007


Leitsatz:Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung stellt keine Vollziehung eines die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheides dar. Eine Handlung, die - wie hier die Aufrechnungserklärung - der Erfüllung der eigenen Verbindlichkeit dient und dabei gleichzeitig die Befriedigung der eigenen Forderung bewirkt, ist keine Maßnahme, durch die der Verwaltungsakt vollzogen wird (Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
Rechtsgebiete:BaföG, VwGO
Vorschriften:BaföG § 21, VwGO § 80 Abs. 1,
Stichworte:Aufrechnung, Widerspruch, Wirkung, aufschiebende,
Verfahrensgang:VG Halle, 5 B 85/06 vom 19.06.2006

Volltext

Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss vom 27.06.2007, Aktenzeichen: 3 M 146/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-SACHSEN-ANHALT - 27.06.2007, 3 M 146/06" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum