JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 27.04.2006, Aktenzeichen: 4 K 26/06
| Leitsatz: | Eine Regelung in einer Satzung über die Abwälzung von Abwasserabgaben, wonach vermutet wird, dass der Eigentümer/Erbauberechtigte des Grundstücks, von dem aus eine Direkteinleitung erfolgt, die Sachherrschaft über die Direkteinleitung ausübt, und nur an Stelle des Eigentümers/Erbbauberechtigten die Person tritt, die die Sachherrschaft tatsächlich ausübt, wenn der Eigentümer/Erbbauberechtigte die Sachherrschaft tatsächlich nicht ausübt und dies der abgabeerhebenden Körperschaft gegenüber innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe des Abgabebescheides nachweist, ist bei einer Kleinstadt im ländlich geprägten Raum grundsätzlich nicht zu beanstanden. |
| Rechtsgebiete: | AG AbwAG LSA |
| Vorschriften: | AG AbwAG LSA § 7 II 1, |
| Stichworte: | Abwasserabgabe, Abwälzung, Grundstückseigentümer, Einleiter, Vermutung, Vermutung, widerlegbare, |
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